Komplementärmedizin

Hier finden Sie alle Formulare, wichtige Informationen und rechtliche Grundlagen für Bewilligungen von in eigener fachlicher Verantwortung tätigen Personen in der nicht ärztlichen Alternativ- und Komplementärmedizin respektive für Betriebsbewilligungen zum Führen einer ambulanten Einrichtung für nicht ärztliche Alternativ- und Komplementärmedizin im Kanton Basel-Stadt.

Meldepflichtige Tätigkeiten

Personen, welche nicht bewilligungspflichtige Verfahren und Methoden anwenden, melden dies schriftlich zwei Monate vor der Berufs- oder Tätigkeitsaufnahme bei den Medizinischen Dienste Basel-Stadt. Nicht meldepflichtig sind Verfahren und Methoden, die das Wohlbefinden oder die Leistungsfähigkeit gesunder Menschen steigern; oder nicht gewerbsmässig ausgeübt werden.

Rechtliche Grundlagen

Kantonale Gesetze und Verordnungen

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