Lernende

Nach dem Kantonalen Berufsbildungsgesetz ist für einen Lehrantritt im Kanton Basel-Stadt eine Abklärung mittels "Fragebogen zur Gesundheit" für alle Lernenden obligatorisch. Das Ausfüllen des Fragebogens ist auch dann notwendig, wenn in der jeweiligen Lehrfirma eine interne Untersuchung durchgeführt wird.

Die Gesundheitsdaten aus dem Fragebogen werden im Schulärztlichen Dienst von der zuständigen Schulärztin oder ihrer Mitarbeiterin statistisch erfasst und anonym ausgewertet. Alle Angaben unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Der Arbeitgeber hat keinen Zugang zu Ihren Daten. Die erhobenen Daten ermöglichen einen Überblick über die Gesundheit der Lernenden in Basel-Stadt und tragen dazu bei, gezielte präventive Massnahmen zu ergreifen.

Ergeben die Angaben im Fragebogen einen Bedarf für eine ärztliche Beratung oder wird dies von der/dem Lernenden gewünscht, nimmt die zuständige Schulärztin oder ihre Mitarbeiterin Kontakt auf und bietet eine individuelle Beratung zu den entsprechenden Gesundheitsthemen an.

Weitere Angebote zur Gesundheit, wie beispielsweise zu Bewegung / Körpergefühl, Suchtprävention und Ernährung, finden Lernende unter folgender Rubrik: http://www.gesundheit.bs.ch/schulgesundheit/angebote.html

Bei auftretenden Fragen und Problemen, welche die Ausbildung oder den Lehrvertrag betreffen, ist die Fachstelle Lehraufsicht im Erziehungsdepartement Basel-Stadt (ED), Mittelschulen und Berufsbildung zuständig. Geht es dabei um medizinische Fragestellungen, kann das Team der Lehraufsicht die zuständige Schulärztin im Schulärztlichen Dienst beauftragen eine Vertrauensärztliche Abklärung durchzuführen.