Unsere Sicht zu einem BaZ-Artikel

Im Beitrag „Der Zahlen-Akrobat“ vom 18. Mai 2019 berichtet die Basler Zeitung über angeblich falsche Zahlen im Zusammenhang mit elektronischen Patientendossiers. Den falschen und irreführenden Aussagen möchten wir im Folgenden unsere Sicht der Dinge gegenüber stellen.

Der Kanton Basel-Stadt hat seit 2013 insgesamt rund 1.8 Millionen Franken für das Pilotprojekt E-Health NWCH ausgegeben. Der Ausgabenbericht wurde im Januar 2014 vom Grossen Rat genehmigt. Er sah einen einmaligen Anschubbetrag und bis 2017 jährliche Beiträge für den Aufbau einer Plattform für elektronische Patientendossiers vor. Elektronische Patientendossiers müssen gemäss Bundesgesetz ab April 2020 von den Spitälern obligatorisch angeboten respektive bedient werden. In der Folge hat der Trägerverein E-Health NWCH das System aufgebaut, dem die meisten Spitäler und weitere Leistungserbringer der Region angehören. Systempartner ist die Swisscom Health AG.

Nachdem wir im vergangenen Sommer die Machbarkeit beweisen konnten, zeigte sich in Anschluss, dass Zertifizierung und grossflächige Umsetzung des Systems nochmals sehr teuer würden. Gleichzeitig konkretisierte sich die Tendenz, dass sich mit «Axsana» in der Deutschschweiz eine grössere Plattform durchsetzen dürfte. Der Trägerverein hat deshalb beschlossen, seine Vorarbeiten und das erworbene Know-how in die inzwischen lancierte interkantonale Plattform einzubringen. Diese wird von Kantonen und Leistungserbringern gehalten. Wir können uns für den Kanton Basel-Stadt an dieser durch Aktieneinkauf (rund 6'500 Franken) beteiligen, weitere Einkaufzahlungen sind aufgrund der umfangreichen Vorarbeiten nicht zu leisten. Das Know-how wird stattdessen als Sacheinlage eingebracht.

Der Kanton Basel-Stadt ist somit seiner Verpflichtung zur Unterstützung des EPD-Systemaufbaus nachgekommen. Wir haben unseren Kanton darauf vorbereitet und uns dabei an den vom Grossen Rat bewilligten Finanzrahmen gehalten. Im Rahmen der interkantonalen Axsana, welche fast die ganze Deutschschweiz abdecken wird, ist die Erreichung des gesetzlichen Ziels besser und günstiger möglich.

Diese Informationen wurden bereits im März vom Trägerverein E-Health NWCH kommuniziert (siehe: https://tv.ehealth-nw.ch/aktuelles). Die Basler Zeitung will dies nun ohne sachlichen Anlass skandalisieren.

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