Vernehmlassungen zur Alterspolitik eröffnet

Der Regierungsrat hat Berichte zur Alterspolitik und angepasste Leitlinien zur Kenntnis genommen. Der Kanton Basel-Stadt verfolgt eine differenzierte Alterspolitik, welche das Gesundheitsdepartement als federführendes Departement in einer Gesamtsicht aufgearbeitet hat. Die Leitlinien „Basel 55+“ und die Leitlinien zur Alterspflegepolitik werden aktualisiert. Dazu wird eine externe Vernehmlassung eröffnet.

Die Lebensphase „Alter“ umspannt heute mehrere Jahrzehnte, vergleichbar mit der Familienphase. Sie betrifft verschiedene Generationen mit unterschiedlichen Bedürfnissen. Die ältere Bevölkerung ist zudem aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Gesundheit, Bildung und wirtschaftlicher Situation eine sehr heterogene Gruppe. Alterspolitik bedingt folglich eine differenzierte Betrachtungsweise. Entsprechend sind in der Alterspolitik zahlreiche Akteure tätig und unterschiedliche Rahmenbedingungen zu beachten.

Der Kanton unterscheidet in seiner Alterspolitik zwischen „Basel 55+“ mit Informationen und Angeboten für aktive ältere Menschen (Zielgruppe 55+) und der Alterspflegepolitik mit Angeboten für pflegebedürftige Personen (Zielgruppe 80+). Zu beiden Bereichen existieren schon länger Leitlinien.

Das Gesundheitsdepartement hat nun in Berichtsform eine Gesamtsicht erstellt, was der Kanton Basel-Stadt in der Alterspolitik unternimmt. Darin kommt die der Alterspolitik zugrundeliegende Haltung zum Ausdruck, und es wird der Rahmen und die Struktur der Aufgabenumsetzung im Kanton Basel-Stadt aufgezeigt. Die beiden Leitlinien wurden den aktuellen Gegebenheiten angepasst und umformuliert. Sie bringen die Grundsätze von Autonomie und Subsidiarität deutlicher zum Ausdruck und thematisieren den Zugang älterer Menschen zur digitalen Gesellschaft. Aufgrund des zunehmenden Anteils älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung gewinnt zudem das Thema „Wohnen im Alter“ an Wichtigkeit, was in mehreren umformulierten Aussagen sichtbar wird.

Sowohl Berichte wie auch Leitlinien gehen nun aufgrund der Tragweite der Alterspolitik in externe Vernehmlassungen. Das Gesundheitsdepartement möchte die Vernehmlassung nutzen, Rückmeldungen zum aktuellen Stand der Alterspolitik einzuholen und diese in die Basisdokumente einfliessen zu lassen.

Zweimonatige Vernehmlassung

In der zweimonatigen externen Vernehmlassung sind Nachbarkantone, die baselstädtischen Gemeinden, Parteien und Gewerkschaften im Kanton Basel-Stadt, Verbände und Partner sowie Seniorenorganisationen und weitere Kreise eingeladen, sich zu äussern. Die Vernehmlassungsunterlagen können heruntergeladen werden unter http://www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/vernehmlassungen.html.

 

Glossar

Leitlinien „Basel 55+“
Die bisherigen Leitlinien stammen aus dem Jahr 2007 mit Anpassungen aus dem Jahr 2013. Im Rahmen von „Basel 55+“ sind je nach Thema verschiedene Departemente involviert, weshalb die betroffenen Departemente in Form einer informellen Konsultation bereits Rückmeldungen geben konnten. Die Themenvielfalt reicht vom vielfältigen Unterstützungsangebot im Kanton, über Gesundheitsförderung, Wohnen im Alter, hindernisfreie altersgerechte Gestaltung des öffentlichen Raums und der Mobilitätsangebote, Verkehrssicherheit bis zu kommunikativen Aktivitäten wie die Webseite www.aelterbasel.ch. Zudem wurden die Leitlinien aufgrund der Resultate der letzten Bevölkerungsbefragung zum Thema und einer Netzwerktagung aktualisiert.

Leitlinien „Alterspflegepolitik“
Die Leitlinien der Alterspflegepolitik stammen aus dem Jahr 2001 mit Anpassungen aus dem Jahr 2007. Das pflegerische Versorgungsangebot der Kantone basiert auf gesetzlichen Aufträgen. Die Anpassung dieser Leitlinien hatte primär zum Ziel, den bundes- und kantonsrechtlichen Auftrag in verständliche Leitsätze zu fassen. Nebst den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen bilden sie gesellschaftliche Veränderungen und Entwicklungen der letzten Jahre ab.

Beide Leitlinien haben informellen Charakter und dienen den verschiedenen Akteuren als Leitfaden, um die Umsetzung und Einhaltung der Grundsätze und Vorgaben der Politik „Basel 55+“ und der Alterspflegepolitik zu erleichtern. Gestützt auf die Leitlinien können keine direkten Ansprüche geltend gemacht werden.

Die Anpassung der Leitlinien hat zudem keine finanziellen Auswirkungen. Sämtliche allfälligen Massnahmen stehen unter dem Vorbehalt, dass Mittel in den Budgets der jeweils themen- und fachverantwortlichen Departemente vorhanden sind.

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