Coronavirus: Erlass weiterer Schutzmassnahmen im Kanton Basel-Stadt

Der Regierungsrat Basel-Stadt hat in Abstimmung mit den Kantonen Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn weitere Schutzmassnahmen beschlossen, um die lokale Ausbreitung des Coronavirus bestmöglich unter Kontrolle zu halten. Die Massnahmen betreffen die Reduktion der Anzahl Gäste von bisher 300 auf neu 100 Personen in Restaurationsbetrieben und an Veranstaltungen, wenn weder Abstandsregeln eingehalten werden können noch Schutzmassnahmen wie Masken oder Abschrankungen vorgesehen sind, sondern lediglich das Erfassen von Kontaktdaten. Diese Massnahmen treten am Donnerstag, 9. Juli 2020, in Kraft und gelten bis zum 31. Dezember 2020.

Um der Gefahr einer örtlichen Ausbreitung des Virus vorzubeugen, hat der Regierungsrat Basel-Stadt in Anschluss an die kürzlich eingeführten verstärkten Identitätskontrollen weitere Schutzmassnahmen angeordnet und die kantonale Verordnung angepasst. Der Regierungsrat Basel-Stadt nimmt die deutliche Mahnung der Science Task Force ernst, jetzt Massnahmen zu ergreifen, bevor die Fallzahlen stark ansteigen. Die Science Task Force empfiehlt, in der jetzigen Phase grossen Menschenansammlungen ein besonderes Augenmerk zu schenken, um lokale Ausbrüche zu verhindern. In anderen Kantonen konnte festgestellt werden, dass Contact Tracing in Folge von Restaurationsbesuchen und Veranstaltungen aus mehreren Gründen anspruchsvoll ist bei einer Personenanzahl von rund 300, die sich anstecken können.

Die nun getroffenen Massnahmen betreffen deshalb Restaurationsbetriebe und Veranstaltungen. In Abstimmung mit den Kantonen Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn hat der Regierungsrat Basel-Stadt deshalb folgende weitere kantonale Schutzmassnahmen angeordnet:

An Veranstaltungen, an welchen weder die Abstandsregeln eingehalten werden können noch Schutzmassnahmen wie Masken oder Abschrankungen zur Anwendung kommen, sondern lediglich das Erfassen von Kontaktdaten vorgesehen ist, müssen Sektoren mit maximal 100 Personen gebildet werden (bisher 300). Dies gilt für öffentliche wie auch private Veranstaltungen.

Restaurationsbetriebe einschliesslich Bar- und Clubbetriebe sowie Diskotheken und Tanzlokale, welche weder die Abstandsregeln einhalten können noch Schutzmassnahmen wie Masken oder Abschrankungen, sondern lediglich das Erfassen von Kontaktdaten vorsehen, werden auf maximal 100 Gäste beschränkt (bisher 300; max. 100 Personen gleichzeitig anwesend). Mehrere räumlich getrennte Gästebereiche à 100 Personen sind möglich.

Die Vorgaben sind mit Vertretungen der Gastronomiebetriebe und der Clubszene vorbesprochen worden. Sie treten am Donnerstag, 9. Juli 2020, in Kraft und gelten bis 31. Dezember 2020.

Aktuelle Fallzahlen im Kanton Basel-Stadt
Die Zahl der Neuinfektionen steigt im Kanton Basel-Stadt leicht an. Basel-Stadt zählt mit heutigem Datum elf aktive Fälle. Insgesamt liegen 996 Covid-19-Infektionen im Kanton Basel-Stadt vor. Vier kürzlich neuinfizierte Personen mussten sich direkt in Spitalpflege begeben. In Quarantäne befinden sich 24 Kontaktpersonen von Infizierten.

nach oben