Das Covid-19-Gesetz ist wichtig für betroffene Unternehmen und Veranstaltungen in Basel-Stadt

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt sagt Ja zum Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz). Am 28. November 2021 wird darüber abgestimmt. Das Gesetz ermöglicht existenzielle Hilfe. So sind gewisse Branchen darauf angewiesen, weiterhin die benötigten finanziellen Unterstützungshilfen zu erhalten. Das im Gesetz vorgesehene Covid-Zertifikat vermindert zudem das Risiko bei grossen Veranstaltungen, so dass deren Durchführung nicht gefährdet wird.

Ja zum Covid-19-Gesetz
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt unterstützt bei der Abstimmung vom 28. November 2021 das Covid-19-Gesetz. Der Kanton Basel-Stadt ist darauf angewiesen, dass gewisse Branchen, die sehr unter Corona gelitten haben, weiterhin die benötigten finanziellen Unterstützungshilfen erhalten. Zudem ist der Kanton als Grenzkanton auf die Ausstellung des Covid-Zertifikats u.a. für Reisen angewiesen. Das Covid-Zertifikat vermindert zudem das Risiko bei Veranstaltungen mit grossem Publikumsaufkommen. Das vom Bundesparlament beschlossene Gesetz ermöglicht die gemeinsame Krisenbewältigung und sichert die demokratische Mitbestimmung.

Über das Covid-19-Gesetz wurde am 13. Juni 2021 ein erstes Mal abgestimmt, das Stimmvolk nahm die Vorlage mit 60.21 Prozent an. Das Parlament änderte das Covid-19-Gesetz am 19. März 2021, wogegen wieder das Referendum eingereicht wurde. Abgestimmt wird nun am 28. November 2021 über die Anpassungen vom 19. März. Die anderen Bestimmungen des Gesetzes bleiben unabhängig vom Ausgang der Abstimmung in Kraft. Das Gesetz ist befristet; fast alle Regelungen gelten bis Ende 2021.

Das Covid-19-Gesetz ist im ordentlichen demokratischen Verfahren entstanden
Im Frühling 2020 stieg die Zahl von Coronapatientinnen und -patienten in den Spitälern schnell an. Der Bundesrat musste rasch reagieren und ergriff Massnahmen, um die Bevölkerung vor einer Virusansteckung und die Spitäler vor einer Überlastung zu schützen. Ebenfalls richtete er sehr rasch Unterstützungsleistungen für Menschen und Unternehmen ein, die unter den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie litten. Dabei stützte sich der Bundesrat direkt auf die Bundesverfassung. Damit diese Massnahmen länger als sechs Monate gelten dürfen, mussten Bundesrat und Parlament ein Gesetz erarbeiten. Dies haben sie mit dem Covid-19-Gesetz getan.

Mit der Änderung des Gesetzes im März 2021 weitete das Parlament die Finanzhilfen auf Betroffene aus, die bis dahin nicht unterstützt werden konnten, und erhöhte die Bundesbeiträge an die Massnahmen. Ausgeweitet wurden unter anderem der Erwerbsersatz für Selbstständigerwerbende, die Kurzarbeitsentschädigung, die Finanzhilfen für Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung oder die Finanzhilfen für Kulturschaffende. Für besonders betroffene Unternehmen wurden höhere Härtefall-Beiträge möglich. Ausserdem regelt das Gesetz, wie überkantonale Publikumsanlässe entschädigt werden, die wegen Corona nicht stattfinden können. Zudem wurde die gesetzliche Grundlage für das Covid-Zertifikat für Genesene, Geimpfte und Getestete geschaffen. Das Covid-Zertifikat erleichtert Auslandreisen und ermöglicht die Durchführung von Veranstaltungen und Aktivitäten mit einem grossen Publikumsaufkommen. Dank dem Zertifikat müssen gewisse Einrichtungen nicht geschlossen oder bestimmte Aktivitäten verboten werden, wie dies im Frühling 2020 oder im ersten Halbjahr 2021 noch der Fall war.

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