Gastronomiebetriebe als Betriebskantinen – Neue Öffnungszeiten ab Montag, 29.3.2021

Seit Anfang März können Gastronomiebetriebe ein Gesuch für die Eröffnung von Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz einreichen. Im Kanton Basel-Stadt haben bisher sieben Betriebe eine Bewilligung erhalten. Neu gelten für diese Betriebskantinen werktags die üblichen Öffnungszeiten (06.00 Uhr – 23.00 Uhr) von Betriebskantinen privater Unternehmen und öffentlicher Institutionen.

Für die Basler Gastronomiebetriebe mit einer Bewilligung des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt für die Führung als Betriebskantine bedeutet dies, dass sie per 29. März 2021 als Betriebskantine werktags zwischen 6 Uhr morgens und 23 Uhr abends für die Verpflegung von Berufstätigen im Ausseneinsatz offen haben können. Die übrigen Voraussetzungen für die Bewilligung von Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz bleiben unverändert. Gastronomiebetriebe, die bereits über eine Bewilligung des Gesundheitsdepartements verfügen, können ihre Öffnungszeiten selbstständig anpassen, sie müssen dafür kein neues Gesuch stellen.

Weiterhin gilt für einen Gastronomiebetrieb, der als Betriebskantine geführt wird die folgenden Vorgaben:

  • Bewirtet werden dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen aus folgenden Branchen: Handwerker, Bau- und Strassenarbeiter (Bauhaupt- und Ausbaugewerbe), Berufstätige im Bereich Montageservice, Landwirtschaftssektor (Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft).
  • Die Gäste müssen im Vorfeld von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber beim Restaurant angemeldet werden.
  • Die Gastronomin oder der Gastronom erfasst die Daten der Gäste und bewahrt diese für das Contact Tracing des Kantons während 14 Tagen auf.
  • Es gilt ein strenges Schutzkonzept, welches das Restaurant einhalten muss. Damit sollen allfällige Ansteckungen verhindert und im Ausbruchsfall die Situation rasch eingedämmt werden können.

Der Prozess ist sehr einfach gestaltet: Um als Betriebskantine zu öffnen, müssen sich Gastronomiebetriebe lediglich vorgängig bei den Medizinischen Diensten des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt per E-Mail (md@bs.ch) registrieren.

Die Verantwortlichen des Kantons für die Covid-19-Kontrollen (Gesundheitsdepartement, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Kantonpolizei) überprüfen regelmässig die korrekte Umsetzung vor Ort.

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