Verlängerung einer Allgemeinverfügung

Mit der vorliegenden Publikation wird die Allgemeinverfügung des Kantonsarztes betr. allgemeine Maskentragpflicht und Konsumationsverbot von Speisen und Getränken auf Allmend in der Steinenvorstadt bis zum 30. Juni 2021 verlängert und gilt als publiziert.

Vor dem Hintergrund der vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen für Restaurants per 19. April 2021 hat das Gesundheitsdepartement, Medizinische Dienste, mittels Allgemeinverfügung vom 19. April 2021 eine allgemeine Maskentragpflicht und Konsumationsverbot von Speisen und Getränken auf Allmend in der Steinenvorstadt angeordnet. Diese Massnahme trat am 19. April 2021, um 00:00 Uhr, in Kraft und gilt spätestens bis zum 31. Mai 2021.

Angesichts der vom Bundesrat am 12. Mai 2021 in Aussicht gestellten weiteren Öffnungsschritte per Ende Mai 2021 wird die Frist der besagten Allgemeinverfügung bis zum 30. Juni 2021 verlängert, um die epidemiologische Lage weiter zu stabilisieren.

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