Coronavirus: Keine Grossveranstaltungen in Innenräumen bis nach den Fasnachtsferien

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat eine Lagebeurteilung für Grossveranstaltungen ab 1'000 Anwesenden in Innenräumen bis nach den Fasnachtsferien vorgenommen. Er hat entschieden, dass hängige Gesuche bis Mitte März nicht bewilligt werden können und dass bereits erteilte Gesuche widerrufen werden müssen.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt liess sich vom Gesundheitsdepartement über die aktuelle epidemiologische Lage und die gegenwärtig hängigen Gesuche für Grossveranstaltungen ab 1'000 Anwesenden in Innenräumen in den nächsten Wochen informieren. Aufgrund der aktuellen Situation mit einer sehr hohen Anzahl von Neuinfektionen und den Unwägbarkeiten der neuen Omikron-Variante hat der Regierungsrat eine Lagebeurteilung vorgenommen. Er ist zum Entschluss gekommen, bis zum Ende der Fasnachtsferien keine Grossveranstaltungen ab 1'000 Anwesenden in Innenräumen zu bewilligen. Allfällig bereits erteilte Gesuche müssen widerrufen werden.

Der Regierungsrat bedauert diese Entwicklung, ist aber der Auffassung, dass dies zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, der Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens und weiteren systemrelevanten Branchen zwingend ist.

FC Basel nicht betroffen
Spiele des FC Basel sind nicht betroffen, da die Spiele im Freien und mit Schutzkonzept stattfinden. Für Grossveranstaltungen im Rahmen von nationalen Profi-Ligen sieht der Regierungsrat somit von kantonalen Einschränkungen ab. Sichere Vorgaben auf nationaler Ebene wären jedoch wünschbar.

Grossveranstaltungen nach den Fasnachtsferien
Gesuche für Grossveranstaltungen mit Durchführungsdatum nach den Fasnachtsferien können eingereicht werden. Das Gesundheitsdepartement prüft entsprechende Gesuche. Eine allfällige Genehmigung muss unter dem Vorbehalt erfolgen, dass die epidemiologischen Voraussetzungen zum geplanten Durchführungszeitpunkt gegeben sind.

Schutzschirm für Grossveranstaltungen
Um die Durchführung von Anlässen mit überkantonaler Bedeutung zu unterstützen, können seit Mitte 2021 auf Basis von Art. 5 der Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe im Sinne eines «Schutzschirmes» unter gewissen Voraussetzungen Entschädigungen für ungedeckte Kosten von Veranstaltungen ab 5000 Personen ausbezahlt werden. Organisatorinnen und Organisatoren von Veranstaltungen mit Durchführungsdatum nach den Fasnachtsferien können eine entsprechende Unterschutzstellung beantragen, sobald die Veranstaltung durch das Gesundheitsdepartement bewilligt worden ist (https://www.coronavirus.bs.ch/schutzschirm).

Stellungnahme zur Bundesverordnung Härtefallprogramm 2022
Der Regierungsrat begrüsst die Verordnung des Bundesrates zum neuen Härtefallprogramm 2022. Aufgrund des Andauerns der Covid19-Pandemie ist das weitere Engagement von Bund und Kantonen zur Abfederung von Notlagen bei Unternehmen notwendig. Sobald die neue Verordnung des Bundes vorliegt wird der Kanton Basel-Stadt eine darauf aufbauende Verordnung zur Unterstützung der betroffenen Basler Firmen vorlegen. Seinen Beitrag an die Härtefall-Unterstützungen wird er weiterhin aus dem Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit finanzieren. Nicht einverstanden ist der Regierungsrat mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Voraussetzung, wonach die Unternehmen zumutbare Selbsthilfemassnahmen zum Schutz der Liquidität ergriffen haben müssen, bevor sie Härtefall-Unterstützung bekommen. Diese Voraussetzung ist kein objektives Kriterium, ist sehr schwer zu überprüfen und sie könnte in den Kantonen und vom Bund unterschiedlich interpretiert werden. Zudem würde die Überprüfung der zumutbaren Selbsthilfemassnahmen bei den Kantonen zu einem massiven Mehraufwand führen, welcher die geforderte rasche monatliche Auszahlung von Härtefall-Unterstützungen verhindern kann.

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