Tipps für Vorgesetzte

Jede zweite Person leidet einmal in ihrem Leben an einer psychischen Erkrankung. Diese wirken sich häufig auch negativ auf die Situation am Arbeitsplatz aus. Für den Arbeitsmarkt bedeutet dies, dass sich Führungspersonen aktiv mit der Problematik auseinandersetzen müssen, da statistisch gesehen die Hälfte des Betriebs im Verlaufe ihres Lebens eine psychische Erkrankung erleiden wird und dies neben sozialem und gesundheitlichem Leid auch zu hohe finanzielle Kosten aufgrund von Produktivitätsverlusten oder Frühverrentungen führen kann.

Umgang mit psychisch belasteten Mitarbeitern

Psychisch belastete Mitarbeitende stellen für Führungskräfte eine besondere Herausforderung dar, denn psychische Probleme sind von aussen nicht sichtbar und betroffene Mitarbeitende berichten aus Angst vor Vorurteilen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes meist nicht von ihren Problemen. Dies hat zur Folge, dass Leistungsprobleme und Verhaltensauffälligkeiten häufig als fehlende Motivation, Inkompetenz oder schlechtes Benehmen interpretiert werden, und sich damit das Risiko einer Kündigung erhöht. Deshalb ist es wichtig, dass Führungskräfte bei einem auffälligen Verhalten so früh wie möglich das Gespräch mit ihren Mitarbeitenden suchen und ihre Wahrnehmung wertschätzend aber klar äussern. Ausserdem sollte im Betrieb ein offenes Klima ohne Tabus gepflegt werden. Das Thema Gesundheit am Arbeitsplatz sollte zum Beispiel in Form von Weiterbildungen in den Betrieb eingebettet werden.

Die Rolle der Führungsverantwortlichen

Der/die Vorgesetzte spielt bei Mitarbeitenden mit psychischen Problemen eine sehr wichtigere Rolle. Mit einer sicheren und wertschätzenden Führung und mit klaren Vorgaben könnten psychisch kranke Mitarbeitende nicht nur in den meisten Fällen am Arbeitsplatz gehalten werden, auch könnten sich die Belastungen für das Arbeitsumfeld verkleinern. Zudem sind Führungspersonen bei Konflikten am Arbeitsplatz aufgrund der Führsorgepflicht dazu verpflichtet, aktiv zur Konfliktlösung beizutragen. Zeigt ein/e Mitarbeiter/ Mitarbeiterin ein auffälliges Verhalten und reduziert sich seine/ihre Leistung, sollte dies sehr rasch, klar von der Führungsperson angesprochen werden. Vorgesetzte sollten den betroffenen Mitarbeitenden ihre Unterstützung anbieten und zu einer professionellen Behandlung raten. Gleichzeitig sollte in erster Linie, falls vorhanden, der interne Personaldienst miteinbezogen werden. Den Arbeitgebern ist es auch erlaubt, das Case- Management einer Krankentaggeldversicherung oder die Früherfassung der IV einzubeziehen. Auch steht es der Führungsperson zu, auf eigene Kosten ein ausführliches Arbeitsunfähigkeitszeugnis zu verlangen. 
 

Studie Bewahrung der Arbeitsfähigkeit kranker Mitarbeitender in KMU

Im Rahmen eines Gemeinschaftsprojektes des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt, der fachlichen Leitung von Dr. Niklas Baer von der Psychiatrie Baselland, des Gewerbeverbandes Basel-Stadt, des Arbeitgeberverbandes Basel, der Stiftung Rheinleben und der Hochschule Döpfer in Köln wurden sämtliche kleinen und mittleren Betriebe der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn zum Umgang mit ihren gesundheitlich beeinträchtigten Mitarbeitenden befragt. Die Resultate können hier eingesehen werden.