Arbeitsmedizin

Wir bieten verwaltungsintern arbeitsmedizinische Untersuchungen an, wie zum Beispiel die Abklärung der Tauglichkeit zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit oder der verkehrsmedizinischen Voraussetzungen zum berufsmässigen Führen von Fahrzeugen.

Die arbeitsmedizinischen Untersuchungen beinhalten unter anderem folgende Angebote

  • Abklärung der Tauglichkeit zur Ausübung einer Tätigkeit, die körperliche und psychische Eignung von Bewerbenden für bestimmte Funktionen erfordert, wie beispielsweise in der Feuerwehr, Rettungssanität oder Polizei. Die Tauglichkeit wird vor oder bei Stellenantritt geprüft. Abhängig von der Aufgabe werden die Tauglichkeitsabklärungen in regelmässigen Abständen wiederholt.
  • Abklärung der Fahrtauglichkeit für berufsmässige Fahrzeugführerinnen und
    -führer. Mitarbeitende, die aufgrund ihrer beruflichen Aufgaben regelmässig Fahrzeuge lenken, müssen ihre Fahrtauglichkeit in bestimmten Abständen beurteilen lassen.

Die Anmeldung zur Untersuchung erfolgt über die Personaldienste oder die zuständige Dienststelle. Unsere Ärztinnen und Ärzte führen die Abklärung in enger Zusammenarbeit mit Mitarbeitenden, Auftraggebenden, externen Gutachtern und weiteren Behörden durch. Während des gesamten Prozesses wird dem Datenschutz höchste Priorität eingeräumt.

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