Certificate of good standing Unbedenklichkeitserklärung

Certificate of good standing/Unbedenklichkeitserklärung ist ein Nachweis der Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen, pharmazeutischen bzw. therapeutischen Berufes in eigener fachlicher Verantwortung (vormals selbstständig) und in unselbstständiger Tätigkeit. Das Certificate of good standing wird nur für natürliche Personen ausgestellt. Für juristische Personen (Institutionen, AG, GmbH) stellen wir kein Certificate of good standing aus.

Ein Certificate of good standing/eine Unbedenklichkeitserklärung ist kostenpflichtig (CHF 75.00) und muss schriftlich beantragt werden. Die Medizinischen Dienste können für die Bearbeitung der Anfrage einen Vorschuss zur Sicherstellung der amtlichen Kosten verlangen.

Falls Sie bereits eine Bewilligung zur Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung (vormals selbstständig) als Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin, Apotheker/Apothekerin, etc. im Kanton Basel-Stadt besitzen, genügt ein schriftliches Gesuch mit Angabe Ihrer aktuellen Adresse.

Für die Ausstellung eines Certificates of good standing bzw. einer Unbedenklichkeitserklärung als Ärztin/ Arzt, Zahnärztin/ Zahnarzt, Apothekerin/ Apotheker und Chiropraktorin / Chiropraktor benötigen wir von Ihnen:

  • schriftlicher Antrag durch den Antragsteller
  • eine Kopie des eidg. Diploms oder der Approbationsurkunde und deren Anerkennung durch die MEBEKO
  • eine Kopie des eidg. Facharzttitels oder eine Kopie des ausländischen Facharztdiploms und dessen Anerkennung durch die MEBEKO
  • eine Kopie der Doktoratsurkunde, weitere akademische Titel, falls vorhanden
  • Für unselbstständige Ärztinnen/ Ärzte:
  • eine Bestätigung der Chefärztin/ des Chefarztes der Abteilung, in der Sie tätig sind, bzw. waren (kann auch von der Stellvertretenden Chefärztin/ vom Stellvertretenden Chefarzt oder von der Leitenden Ärztin/ vom Leitenden Arzt unterschrieben sein) mit Angaben betreffend Dauer der Tätigkeit, zur Abteilung und der Bestätigung, dass während dieser Zeit nichts gegen Sie vorliegt.
  • Aktuelle Privatadresse