Pflegefachfrau / Pflegefachmann

Hier finden Sie alle Formulare, wichtige Informationen und rechtliche Grundlagen für Bewilligungen von in eigener fachlicher Verantwortung tätigen Pflegefachfrau / Pflegefachmann.

Wichtiger Hinweis:
Für Bewilligungsgesuche sowie Gesuche für die Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) von Gesundheitsfachpersonen sind im Bereich Pflege folgende Stellen zuständig:

Hinweis:
Leistungen wie z.B. Stillberatung, Wochenbettbetreuung oder Wundpflege werden nicht als Spitex im hier verstandenen Sinne betrachtet, weshalb Bewilligungsgesuche zuständigkeitshalber bei den Medizinischen Diensten einzureichen sind.

Rechtliche Grundlagen

Kantonale Gesetze und Verordnungen

Eidgenössische Gesetze und Verordnungen

Heilmittelgesetz

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