Pflegefachfrau / Pflegefachmann
Hier finden Sie alle Formulare, wichtige Informationen und rechtliche Grundlagen für Bewilligungen von in eigener fachlicher Verantwortung tätigen Pflegefachfrau / Pflegefachmann.
Wichtiger Hinweis:
Für Bewilligungsgesuche sowie Gesuche für die Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) von Gesundheitsfachpersonen sind im Bereich Pflege folgende Stellen zuständig:
- Bewilligungen für Pflegefachpersonen gemäss Gesundheitsberufegesetz (GesBG)
Zuständigkeit: Medizinische Dienste
Link Formulare: https://www.gesundheit.bs.ch/berufsausuebung/gesundheitsberufe.html
- Betriebsbewilligungen für Pflegeheime, Tagesstrukturen und Spitex-Organisationen
Zuständigkeit: Bereich Gesundheitsversorgung
Link: https://www.gesundheitsversorgung.bs.ch/rechte-und-bewilligungen/bewilligungen/spitex.html
- Berufsausübungsbewilligungen für Pflegedienstleitungen und stv. Pflegedienstleitungen in Spitex-Organisationen sowie für Spitex-Einzelpersonen
Zuständigkeit: Bereich Gesundheitsversorgung
Link: https://www.gesundheitsversorgung.bs.ch/rechte-und-bewilligungen/bewilligungen/spitex.html
- Berufsausübungsbewilligungen für Pflegedienstleitungen und stv. Pflegedienstleitungen in Pflegeheimen und Tagesstrukturen
Zuständigkeit: Bereich Gesundheitsversorgung
Link: https://www.gesundheitsversorgung.bs.ch/rechte-und-bewilligungen/bewilligungen/pflegeheim.html
Hinweis:
Leistungen wie z.B. Stillberatung, Wochenbettbetreuung oder Wundpflege werden nicht als Spitex im hier verstandenen Sinne betrachtet, weshalb Bewilligungsgesuche zuständigkeitshalber bei den Medizinischen Diensten einzureichen sind.