Gesetze Alkohol

Der Alkoholverkauf unterliegt gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere der Jugendschutz ist ein zentrales Anliegen der Präventionsarbeit und ist meist kantonal geregelt. Es folgt eine Übersicht der geltenden Bestimmungen im Kanton Basel-Stadt.

Jugendschutz rettet Leben

Neben Bundesgesetzen, welche für die ganze Schweiz gelten, gibt es auch kantonale Gesetzgebungen. Dies führt leider dazu, dass es keine einheitlichen Bestimmungen in den Kantonen gibt. Für die Präventionsarbeit ist die Gesetzgebung rund um den Jugendschutz besonders wichtig. Darum überprüft die Abteilung Prävention die Einhaltung des Jugendschutzes regelmässig.

Die folgenden Ausführungen sind nicht abschliessend und sind ohne Gewähr:

Bundesgesetz über gebrannte Wasser

Das Bundesgesetz über die gebrannten Wasser (Alkoholgesetz, SR 680) regelt den Handel, die Form der Produktewerbung und gibt die Preisgestaltung vor.

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen

Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (SR 784.40) untersagt die Werbung für alkoholische Getränke in den beiden Medienformen.

Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung

In der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung des Bundes (SR 817.02) wird festgeschrieben, dass am Verkaufspunkt ein gut sichtbares Schild anzubringen ist, auf welchem darauf hingewiesen wird, dass die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche verboten ist.

Werbeverbote

In der kantonalen Plakatverordnung (SG 569.500) ist das Verbot für Plakatwerbung auf öffentlichem Grund für alkoholische Getränke festgelegt.

Jugendschutz und weitere Einschränkungen

Im kantonalen Gesetz über das Gastgewerbe (SG 563.100) ist sowohl eine zeitliche als auch eine örtliche Einschränkung zur Abgabe von Alkohol beschrieben. An Jugendliche unter 18 Jahren darf zwischen 24.00 und 07.00 Uhr kein Alkohol abgegeben werden. Zudem dürfen in Schulen, Jugendzentren und Schwimmbädern sowie via Automaten keine alkoholischen Getränke angeboten oder abgegeben werden.

Daneben findet sich hier auch das Verkaufsverbot von alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahren, resp. von gebrannten alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren.

Kostenlose Online-Schulung zum Thema Jugendschutz Alkohol

Personen welche in der Gastronomie, im Detailhandel oder für Festveranstaltungen arbeiten erhalten unter www.jalk.ch eine kostenlose Online-Schulung zum Thema Jugendschutz Alkohol. Den Schulungsteilnehmenden werden dabei folgende Inhalte vermittelt:

  • Fakten zu Jugend und Sucht
  • Eidgenössische und kantonale gesetzliche Bestimmungen zum Alkoholverkauf an Jugendliche sowie die Konsequenzen bei Verstössen
  • Konkrete Beispiele aus dem Arbeitsalltag im Detailhandel und in der Gastronomie

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