Schwangerschaftsabbruch

In der Schweiz gilt seit 2001 die Fristenlösung. Das bedeutet, eine Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche ist erlaubt und nicht strafbar. Für Jugendliche unter 16 Jahren ist die Beratung durch eine Familienberatungsstelle obligatorisch.

Wichtige Hinweise vorweg

Es ist normal, dass eine ungewollte Schwangerschaft viele Fragen und widersprüchliche Gefühle auslöst. Sie haben das Recht, in dieser oft schwierigen Situation Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die beratenden Personen stehen unter Schweigepflicht.

  • Frauen und Männer sind von einer ungewollten Schwangerschaft unterschiedlich betroffen.
  • Jede Frau hat das Recht, ihre Entscheidung selbst zu treffen.
  • Es gibt keine richtige oder falsche Lösung.

Möglichkeiten

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, mit einer ungeplanten Schwangerschaft umzugehen:

  • die Schwangerschaft abbrechen,
  • selbst für das Kind sorgen – allenfalls mit Hilfe geeigneter Unterstützung,
  • oder das Kind zur Adoption frei geben.

Die Entscheidung, eine ungewollte Schwangerschaft abzubrechen oder das Kind doch zu bekommen, ist für keine Frau einfach!
Ein Gespräch mit der Ärztin/ dem Arzt oder einer unabhängigen Person einer Beratungsstelle kann dabei sehr hilfreich oder entlastend sein. Fachpersonen der Familienberatungsstelle informieren über rechtliche, finanzielle und auch psychologische Aspekte– kostenlos und unabhängig davon, ob sich die Frau für oder gegen einen Abbruch oder auch eine Adoption ausspricht.


Die Entscheidung für oder gegen einen Abbruch der Schwangerschaft liegt am Schluss allein bei der betroffenen Frau – auch die Eltern Minderjähriger oder der Vater des ungeborenen Kindes dürfen nicht darüber entscheiden.

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Abbruch der Schwangerschaft

Die Ärztin resp. der Arzt Ihres Vertrauens wird Sie über die verschiedenen Methoden sowie über die gesundheitlichen Risiken und die gesetzlichen Bestimmungen informieren. Sie haben auch die Möglichkeit, sich an die offizielle Schwangerschaftsberatungsstelle des Kantons Basel-Stadt zu wenden (Frauenklinik Universitätsspital Basel, Spitalstrasse 21, 4031 Basel, 061 328 53 21). Diese ist für alle Ihre Fragen zuständig und steht Ihnen vor allem zur Verfügung, wenn Sie sich in einer Konfliktsituation befinden oder unsicher sind, für welchen Weg Sie sich entscheiden sollen.

Dort werden Sie dabei unterstützt, die für Sie richtige Entscheidung zu treffen. Zudem bekommen Sie Antworten auf Fragen in sozialer, psychologischer, finanzieller und rechtlicher Hinsicht. Die Beratungsstelle steht Ihnen auch nach einem bereits erfolgten Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung und hilft bei Fragen nach geeigneten Verhütungsmethoden oder bei Fragen zu Familienplanung und Sexualität. Für schwangere Frauen unter sechzehn Jahren ist eine Beratung.

Wie geht ein Schwangerschaftsabbruch vor sich?

Medikamentös

In den ersten 6 bis 7 Wochen kann die Abtreibung noch medikamentös eingeleitet werden. Die Frau kann in der Arztpraxis unter Kontrolle ihres gesundheitlichen Zustands das Medikament – die sogenannte Abtreibungspille Mifegyne/ RU486 – einnehmen. Der Embryo wird wie bei einer Menstruation ausgestossen.

Chirurgisch

Ist die Schwangerschaft schon etwas weiter fortgeschritten, so muss die Frucht entweder mittels Vakuum oder durch Ausschabung der Gebärmutter abgetrieben werden. Beide Methoden erfordern eine Narkose und ein steriles Vorgehen und werden daher im Spital durchgeführt.

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Selbst für das Kind sorgen

Wenn Sie für das Kind selbst oder gemeinsam mit dem Vater des Kindes oder mit Unterstützung Dritter sorgen möchten, stehen Ihnen unterschiedliche Unterstützungs- und Beratungsangebote zur Verfügung.

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Kind zur Adoption frei geben

Überlegen Sie sich, Ihr Kind nach der Geburt zur Adoption freizugeben? Dann lassen Sie sich unverbindlich von der Familien-, Paar- und Erziehungsberatung (fabe) beraten. Dort stehen Ihnen Fachpersonen zur Verfügung, die Sie in psychologischer, sozialer und rechtlicher Hinsicht unterstützen und begleiten können.

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