Vertrauensärztliche Abklärung

Lehr- und Fachpersonen, die sich Sorgen um die Gesundheit von Schülerinnen oder Schülern machen, an deren Schulfähigkeit zweifeln oder Begründungen von Schulabsenzen hinterfragen, können eine Vertrauensärztliche Abklärung durch den Schulärztlichen Dienst beantragen.

Lehr- und Fachpersonen sind gemäss §139a des Schulgesetzes verpflichtet, auf die gesundheitliche Entwicklung ihrer Schülerinnen und Schüler zu achten. Haben sie z.B. den Verdacht, hinter häufigen Absenzen könnte eine schwerwiegende physische oder psychische Problematik stecken, so haben sie die Möglichkeit, sich an die Schulleitung zu wenden, welche diese Schüler/innen im Schulärztlichen Dienst abklären lassen kann. Selbstverständlich soll immer zuerst der direkte Kontakt mit den Eltern gesucht werden, eventuell unter Beizug der behandelnden Ärztin / des behandelnden Arztes. Kann auf diesem Weg keine Klärung erfolgen, kann eine Vertrauensärztliche Abklärung angezeigt sein.

Im Gegensatz zu freiwilligen Beratungen, die Jugendliche und Eltern im Schulärztlichen Dienst jederzeit in Anspruch nehmen dürfen, handelt es sich bei Vertrauensärztlichen Abklärungen um einen Antrag, der von Lehrpersonen auf Grund des Schulgesetzes (§140, 145a) gestellt wird.

Diese Abklärungen sind nicht freiwillig, sondern sind als Element in einem schon schulintern laufenden Verfahren zu verstehen. 

Anmeldung für eine Vertrauensärztliche Abklärung

Die Lehrperson oder Schulleitung soll mit der zuständigen Schulärztin des Schulärztlichen Dienstes telefonisch Kontakt aufnehmen und die Problematik kurz besprechen. Die Anmeldung erfolgt danach schriftlich, entweder durch die Lehrperson im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten oder durch die Schulleitung nach Anhörung der Erziehungsberechtigten. Die Eltern bzw. die mündigen Schülerinnen oder Schüler müssen von der Schule über die eingeleitete Vertrauensärztliche Abklärung und somit auch über die Gründe informiert worden sein. Die Anmeldung enthält neben den Personalien der Schülerin bzw. des Schülers auch eine oder mehrere Fragestellungen sowie allfällige wichtige zusätzliche Informationen (z.B.: Angaben über Art und Häufigkeit von Absenzen, bisherige Gespräche und/oder Vereinbarungen). Eine Vertrauensärztliche Abklärung durch den Schulärztlichen Dienst ist kostenlos.

Rückmeldung an die Schule

Die Schulärztinnen und -ärzte unterstehen der Schweigepflicht und dürfen nur mit Einverständnis der Eltern, resp. der erwachsenen Schüler/innen selbst Details über die Untersuchung an die Schule rückmelden. Sie werden aber der Schule gegenüber Stellung beziehen, ob beispielsweise die Absenzen aus medizinischer Sicht gerechtfertigt waren oder nicht. Ebenso werden sie wenn nötig Empfehlungen für das weitere Vorgehen geben.