Pharmazie

Der pharmazeutische Dienst untersteht der Kantonsapothekerin. Sie sorgt für die Qualitätssicherung und Heilmittelsicherheit im Kanton-Basel Stadt.

Die Aufgaben der Kantonsapothekerin sind sehr vielfältig. Sie setzt die eidgenössischen und kantonalen Gesetze im Heilmittel- und Betäubungsmittelbereich um und sorgt dafür, dass diese eingehalten werden. In regelmässigen Abständen inspiziert die Kantonsapothekerin öffentliche Apotheken, Spitalapotheken und Drogerien. Sie erteilt Betäubungsmittelbewilligungen an Institutionen, Spitäler sowie an Alters- und Pflegeheime. Die Kantonsapothekerin überwacht die Ausübung von Heilmittelberufen und erteilt deren Bewilligungen.

Zusätzlich überwacht sie den Verkehr von Arzneimitteln in Zusammenarbeit mit Swissmedic und weiteren Behörden. Sie berät die Kantonsregierung, private Institutionen und Personen bei Fragen im Zusammenhang mit Heilmitteln.

Ausserdem ist sie auf Kantonsebene zusammen mit anderen Akteuren an der Umsetzung der Politik zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit beteiligt.

Betriebsbewilligungen zur Lagerung von Blut und/oder Blutprodukten

Betäubungsmittelbewilligungen 

Betäubungsmittel-Rezeptblock

Rückgabe Betäubungsmittel, die zur Vernichtung durch den Pharmazeutischen Dienst des Kantons Basel-Stadt vorgesehen sind

Meldeformulare

Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln

KAV Positionspapiere

Arzneimittelversorgung