Substitutionsbehandlung

Bei der Substitutionsbehandlung handelt es sich um eine medizinische und psychosoziale Intervention bei Heroinabhängigkeit.

Was ist eine Substitutionsbehandlung?

Die Behandlung von Heroinabhängigkeit mit ärztlich verschriebenen Drogenersatzstoffen (zum Beispiel Methadon) wird als Substitutionsbehandlung bezeichnet. Ziel der Substitutionsbehandlung ist die gesundheitliche und soziale Stabilisierung der schwer abhängigen Personen. Neben der ärztlichen Versorgung erfolgt aus diesem Grund in der Regel auch die psychosoziale Begleitung der Betroffenen beispielsweise durch eine Suchtberatungsstelle.

Die Substitutionsbehandlungen werden auf Antrag durch die Abteilung Bewilligungen und Support der Medizinischen Dienste bewilligt und sind an bestimmte Voraussetzungen und Auflagen geknüpft.

Bedingungen für eine Substitutionsbehandlung

  • Um eine Substitutionsbehandlung zu erhalten, muss eine sogenannte Indikation gestellt werden. Die Indikation für eine Substitutionsbehandlung für Betroffene aus dem Kanton Basel-Stadt kann nur durch eine der beiden baselstädtischen Indikationsstellen erfolgen: Dies sind der Ambulante Dienst Sucht der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel und das Zentrum für Suchtmedizin. Der Ambulante Dienst Sucht kann die Substitutionsbehandlung an hierfür berechtigte Hausärztinnen und Hausärzte delegieren. Betroffene müssen sich dort persönlich melden und erhalten dann Informationen zur weiteren Vorgehensweise. Hier können Sie sich auch über die Möglichkeit einer psychosozialen Begleitung und der Vermittlung weiterer Unterstützungsangebote informieren.
  • Voraussetzung für eine Substitutionsbehandlung ist die Volljährigkeit der betroffenen Person und eine ärztlich attestierte Abhängigkeitserkrankung. Ausnahmen für Personen unter 18 Jahren bedürfen besonderer Prüfung.
  • Das Rezept für das Substitutionsmedikament kann nur über diejenige Arztpraxis erfolgen, welche die Verantwortung für die Umsetzung der Substitutionsbehandlung trägt. Ein Wechsel des Substitutionsmittels oder Veränderungen des Abgabeortes sind unverzüglich der Abteilung Bewilligungen und Suport zu melden.

Andere Verschreibungen von Betäubungsmitteln wegen einer Abhängigkeitskrankheit

Für die Verschreibung, die Abgabe und die Verabreichung von Betäubungsmitteln zur Behandlung von betäubungsmittelabhängigen Personen ausserhalb einer Substitutionsbehandlung mit Betäubungsmitteln braucht es ebenfalls eine Bewilligung. Die Bewilligung wird vom Kanton erteilt. Sie kann mit untenstehendem Formular beim Kantonsarzt beantragt werden.

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