Wohnungswesen
Bei gesundheitsgefährdenden Wohnsituationen erhalten Sie im Fachbereich Wohnungswesen Unterstützung und Beratung. Die Abteilung Wohnungswesen handelt auf Grundlage des Gesundheitsgesetzes des Kantons Basel-Stadt.
Sowohl Personen aus der Bevölkerung als auch Institutionen und Behörden können sich bezüglich folgender Inhalte an das Wohnungswesen wenden:
Hygienische Missstände/Verwahrlosung
Das Wohnungswesen ist berechtigt, in privaten Wohnungen oder Liegenschaften örtliche Kontrollen durchzuführen, um die konkrete Situation vor Ort einzuschätzen. Es wird beurteilt, ob aufgrund mangelhafter Hygiene eine Selbstgefährdung, Umgebungsbelastung oder gesundheitliche Gefährdung von Drittpersonen entstehen kann. Das Wohnungswesen gewährt Allparteilichkeit, unterstützt den Prozess der Lösungsfindung und ist Mittler zwischen den betroffenen Personen, Behörden und Institutionen.
Raumklima
Das Wohnungswesen berät zum Thema Feuchtigkeit und Schimmelbefall in Wohnräumen gemäss den Vorgaben des BAG und führt Begehungen und Expertisen durch. Mietrechtliche Ansprüche müssen über das Mietrecht geltend gemacht werden. Zur Klärung von Geruchsemissionen, die vom Inneren der Liegenschaft ausgehen, kann das Wohnungswesen ebenfalls beratend zur Seite stehen.
Bei Verdacht auf Wohngifte (wie z.B. Asbest und Formaldehyd) ist das Kantonale Laboratorium, Fachstelle Raumluft beratend zuständig. Meldestelle bei Geruchsimmissionen, die von aussen in die Liegenschaft gelangen, ist das Lufthygieneamt beider Basel.
Hygieneschädlinge
Das Wohnungswesen berät ausschliesslich betreffend folgender Themen: Hygieneprobleme durch Taubenansiedlungen an Liegenschaften, Pharaoameisen und Schaben, sowie Ratten in vermieteten Liegenschaften. Die Verantwortung für die Bekämpfung von Hygieneschädlingen liegt bei den Hauseigentümern und ihren Verwaltungen. Schädlingsbekämpfungsfirmen mit eidgenössischem Fachausweis können unter anderem über den Verband der Schweizer Schädlingsbekämpfer VSS gefunden werden.
Bei einem Aufkommen von Ratten auf der Allmend ist das Wohnungswesen Meldestelle und delegiert und koordiniert die Rattenbekämpfung im öffentlichen Raum.
Telefonische Beratung
Betroffene, Angehörige, Eigentümerinnen und Eigentümer, Mietende und Fachpersonen erhalten Informationen und Beratung zu den oben genannten Themen. Bei Bedarf kann auf ein umfassendes Netzwerk von kantonalen Stellen und kompetenten privaten Anbietern zurückgegriffen werden.
Telefonische Beratungszeiten
- Montag: 15:00 - 17:00 Uhr
- Dienstag: 10:00 - 12:00 Uhr
- Mittwoch: 09:30 - 11:30 Uhr
- Donnerstag: 09:30 - 11:30 Uhr
- Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr
Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage bildet § 51a des Gesundheitsgesetzes des Kantons Basel-Stadt (SG 300.100). Dies erteilt den zuständigen Behörden die Berechtigung, die Verhältnisse vor Ort zu prüfen und Massnahmen einzufordern oder einzuleiten.
Zuständigkeit Mietrecht
Differenzen zwischen den Mietparteien betreffend der Lösung von Hygienemängeln am Mietobjekt und der damit einhergehenden Einschränkung der ordentlichen Nutzung des Mietobjekts müssen über das Mietrecht geklärt werden. Die Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten bietet für die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Stadt kostenlose Rechtsberatungen an und leitet die Schlichtungsverfahren zwischen den Mietparteien. Die Staatliche Schlichtungsstelle ist zur Absprache eines Beratungstermins unter folgender Telefonnummer erreichbar: 061 267 85 21.
Merkblätter
- Symposium / Weiterbildungsveranstaltung "Verwahrlosung" (PDF, 1.3 MB)
- Merkblatt Tauben (PDF, 243 KB)
- Rechtliche Situation Taubenabwehrsysteme (PDF, 288 KB)
- Tierschützerisch problematische Taubenabwehrsysteme (PDF, 283 KB)
- Merkblatt Schaben (PDF, 321 KB)
- Merkblatt Bettwanzen (PDF, 182 KB)
- Merkblatt Braun-marmorierte Baumwanze (PDF, 177 KB)
- Merkblatt Ratten (PDF, 173 KB)
- Merkblatt Schimmel (PDF, 320 KB)
- Merkblatt Schädlingsbestimmung 2021 (PDF, 114 KB)