Wohnungswesen

Bei gesundheitsgefährdenden Wohnsituationen erhalten Sie im Fachbereich Wohnungswesen Unterstützung und Beratung. Die Abteilung Wohnungswesen handelt auf Grundlage des Gesundheitsgesetzes des Kantons Basel-Stadt.

Sowohl Personen aus der Bevölkerung als auch Institutionen und Behörden können sich bezüglich folgender Inhalte an das Wohnungswesen wenden:

Hygienische Missstände/Verwahrlosung

Das Wohnungswesen ist berechtigt, in privaten Wohnungen oder Liegenschaften örtliche Kontrollen durchzuführen, um die konkrete Situation vor Ort einzuschätzen.  Es wird beurteilt, ob aufgrund mangelhafter Hygiene eine Selbstgefährdung, Umgebungsbelastung oder gesundheitliche Gefährdung von Drittpersonen entstehen kann. Das Wohnungswesen gewährt Allparteilichkeit, unterstützt den Prozess der Lösungsfindung  und ist Mittler zwischen den betroffenen Personen, Behörden und Institutionen.

Raumklima

Das Wohnungswesen berät zum Thema Feuchtigkeit und Schimmelbefall in Wohnräumen gemäss den Vorgaben des BAG und führt Begehungen durch, um das Ausmass des Schimmelbefalls und die Gesundheitsgefährdung einzuschätzen. Mietrechtliche Ansprüche müssen über das Mietrecht geltend gemacht werden. Zur Klärung von Geruchsemissionen, die vom Inneren der Liegenschaft ausgehen, kann das Wohnungswesen ebenfalls beratend zur Seite stehen, wenn sie mit hygienischen Problemen zusammenhängen.

Bei Verdacht auf  Wohngifte (wie z.B. Asbest und Formaldehyd) ist das Kantonale Laboratorium, Fachstelle Raumluft beratend zuständig. Meldestelle bei Geruchsimmissionen, die von aussen in die Liegenschaft gelangen, ist das Lufthygieneamt beider Basel.

Hygieneschädlinge

Das Wohnungswesen berät ausschliesslich betreffend folgender Themen: Gesundheitsprobleme durch Taubenansiedlungen an Liegenschaften, durch Pharaoameisen und Schaben sowie Ratten in vermieteten Liegenschaften. Die Verantwortung für die Bekämpfung von Hygieneschädlingen liegt bei den Hauseigentümern und ihren Verwaltungen. Schädlingsbekämpfungsfirmen mit eidgenössischem Fachausweis können unter anderem über den Verband der Schweizer Schädlingsbekämpfer VSS gefunden werden.

Bei einem Aufkommen von Ratten auf der Allmend delegiert und koordiniert die Abteilung Wohnungswesen die Rattenbekämpfung im öffentlichen Raum.

 

Telefonische Beratung

Betroffene, Angehörige, Eigentümerinnen und Eigentümer, Mietende und Fachpersonen erhalten Informationen und Beratung zu den oben genannten Themen. Bei Bedarf kann auf ein umfassendes Netzwerk von kantonalen Stellen und kompetenten privaten Anbietern zurückgegriffen werden.

Telefonische Beratung

  • Mittwoch:           9:30 - 11:30 Uhr

Aktuell sind unsere Beratungszeiten eingeschränkt.

Sollten Sie uns nicht erreichen, können Sie auch eine Mailnachricht an sozialmedizin@bs.ch senden.

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage bildet § 51a des Gesundheitsgesetzes des Kantons Basel-Stadt (SG 300.100). Dies erteilt den zuständigen Behörden die Berechtigung, die Verhältnisse vor Ort zu prüfen und Massnahmen einzufordern oder einzuleiten.

Zuständigkeit Mietrecht

Differenzen zwischen den Mietparteien betreffend der Lösung von Hygienemängeln am Mietobjekt und der damit einhergehenden Einschränkung der ordentlichen Nutzung des Mietobjekts müssen über das Mietrecht geklärt werden. Die Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten bietet für die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Stadt kostenlose Rechtsberatungen an und leitet die Schlichtungsverfahren zwischen den Mietparteien. Die Staatliche Schlichtungsstelle ist zur Absprache eines Beratungstermins unter folgender Telefonnummer erreichbar: 061 267 85 21.