Zahnmedizin

Wenn Sie in Basel-Stadt einen zahnmedizinischen Beruf ausüben oder Betrieb führen möchten, finden Sie auf dieser Seite wichtige Informationen zu den rechtlichen Vorgaben im Kanton Basel-Stadt. Als Patientin oder Patient erhalten Sie wertvolle Auskünfte zu Kontakt- und Anlaufstellen für Fragen und bei Problemen im Zusammenhang mit zahnmedizinischen Behandlungen sowie Informationen über die staatlichen Aufgaben der sozialen Zahnmedizin und der Schulzahnpflege.

Qualitätssicherung

Zahnärztinnen und Zahnärzte im Kanton Basel-Stadt sind gemäss der Verordnung über die Fachpersonen und Betriebe im Gesundheitswesen (§§ 11 und 26) dazu verpflichtet mittels Urkunden jederzeit ein angemessenes Qualitätssicherungssystem für ihre Praxis oder ihren Betrieb nachzuweisen.

Patientenschutz

Für die Patientinnen und Patienten gibt es eine Reihe von Anlaufstellen, die bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Zahnmedizin zur Verfügung stehen. Nachfolgend werden die wichtigsten aufgezeigt und kurz beschrieben.

  • Kantonaler Notfalldienst SSO
    Bei Zahnunfällen und Zahnschmerzen ist primär jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt für die eigenen Notfallpatienten zuständig. Parallel dazu besteht ein kantonaler Notfalldienst, der durch die Schweizerische Zahnärztegesellschaft SSO beider Basel organisiert wird. Dieser ist für Sie unter folgender Notfallnummer der Medizinische Notrufzentrale (MNZ) rund um die Uhr erreichbar: +41 61 261 15 15.

    Weitere Informationen zum richtigen Vorgehen bei einem Notfall finden Sie auf der Website der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft beider Basel
     
  • Zahnärztliche Ombudsstelle und Begutachtungskommission SSO
    Die SSO bietet ferner zwei Anlaufstellen, die bei Problemen im Zusammenhang mit einer Zahnbehandlung zur Verfügung stehen. Dies sind die kostenlose Ombudsstelle (ZOS) und die zahnärztliche Begutachtungskommission (ZBK).

    Weitergehende Informationen zu diesen beiden Anlaufstellen finden Sie auf der Website der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft Sektion Basel
     
  • Patientenstelle Basel
    Die Patientenstelle Basel berät Patientinnen und Patienten bei Konflikten und Kommunikationsproblemen sowie bei Verdacht auf Fehler oder bei Versicherungsfragen.

    Weitere Information finden Sie auf der Website der Patientenstelle Basel
     
  • SPO Patientenschutz
    Die gesamtschweizerische Stiftung SPO Patientenschutz, in der Deutschschweiz mit Beratungsstellen in Zürich, Bern, Olten und St. Gallen bietet professionelle Unterstützung in medizinischen und rechtlichen Fragen.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stiftung SPO Patientenschutz
     
  • Rechtsberatungsstelle UP für Unfallopfer und Patienten
    Die Rechtsberatungsstelle UP berät bezüglich Ansprüche gegenüber allen Versicherungen, klärt über Ihre Rechte auf und überprüft auch bereits vorliegende Entschädigungsangebote. Wenn nötig Vermittlung eines Rechtsanwalts.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Rechtsberatung für Unfallopfer und Patienten
     
  • Gesuch um Entbindung von der beruflichen Schweigepflicht
    Gesuch um Entbindung von der beruflichen Schweigepflicht

Schulzahnpflege

Die Schulzahnpflege dient den Kindern und Jugendlichen, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte in Basel wohnen. Sie deckt den zahnmedizinischen Bereich der Kinder vom 1. bis zum 16. Altersjahr ab. Informationen zur Schulzahnpflege von Riehen und Bettingen finden Sie auf den Websites der Gemeinden.

Die Schulzahnpflege umfasst zahnmedizinische Leistungen, welche der Kanton für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, deren Eltern Wohnsitz in Basel haben, zu erbringen hat. Der Auftrag des Kantons im Bereich der Schulzahnpflege stützt sich primär auf das kantonale Gesundheitsgesetz. Die Leistungen werden zudem in der Verordnung betreffend soziale Zahnpflege konkretisiert. Sie werden durch die Schulzahnklinik angeboten. Es handelt sich dabei namentlich um folgende Leistungen:

  • unentgeltliche Kontrolle der Zähne, der Zahnstellung und der Mundschleimhaut in den Schulen
  • unentgeltliche gruppenprophylaktische Massnahmen mit bedarfsorientierter einmaliger individueller Beratung und kostenpflichtigen Behandlungen in der Schulzahnklinik (UZB)
  • In den Kindergärten mindestens ein bis drei Mal jährlich Instruktionen über die Zahnreinigung und Informationen über die Kariesprophylaxe
  • Zahnärztliche Untersuchungen von Kindern in den Schulen und Heimen des Kantons Basel-Stadt

Schulzahnpflege der Gemeinden Riehen und Bettingen

Schulzahnklinik Basel
Schulzahnpflege Riehen
Schulzahnpflege Bettingen

Soziale Zahnmedizin

Die soziale Zahnmedizin ermöglicht allen Kantonseinwohnerinnen und -einwohnern, welche in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben und dadurch Prämienverbilligungen der Krankenkasse erhalten, eine zahnärztliche Behandlung zu einem reduzierten Preis.

Gemäss dem kantonalen Gesundheitsgesetz hat der Kanton Basel-Stadt die soziale Zahnpflege zu gewährleisten. Dieser staatliche Auftrag wird im Kanton Basel-Stadt namentlich vom Universitären Zentrum für Zahnmedizin Basel (UZB) wahrgenommen. Geregelt werden die entsprechenden Reduktionen in der kantonalen Zahnpflegeverordnung.

Die Praxen der Privatzahnärztinnen und Privatzahnärzte stehen allen Patientinnen und Patienten mit Ergänzungsleistungen ohne Prämienverbilligung der Krankenkasse ebenfalls offen.