Rechtliche Grundlagen und Datenschutz

Das Krebsregister beider Basel ist durch das nationale Krebsregistrierungsgesetz befugt, nicht anonymisierte medizinische Informationen zu erhalten und zu bearbeiten. Da es sich dabei um besonders sensible Personendaten handelt, hat der Datenschutz einen sehr hohen Stellenwert im Krebsregister.

Rechtliche Grundlagen

Seit Anfang 2020 sind das Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen (Krebsregistrierungsgesetz, KRG) und die zugehörige Verordnung (Krebsregistrierungsverordnung, KRV) in Kraft, welche für neu diagnostizierte Krebsfälle ab dem 1.1.2020 gilt. Im KRG und KRV werden die Erhebung, Registrierung und Auswertung von Daten zu Krebserkrankungen in der Schweiz geregelt.

Auch sind das KRBB und die Beobachtung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung in den kantonalen Gesundheitsgesetzen von BS (§60) und BL (§2) verankert.

nach oben

Datenschutz

Der Datenschutz hat einen sehr hohen Stellenwert im Krebsregister. Da es sich bei den Daten um besonders sensible Personendaten handelt, bestehen sehr hohe organisatorische und technische Schutzvorkehrungen.

Der Datenschutz richtet sich nach den strengen Vorgaben des Krebsregistrierungsgesetzes und weiteren in der Schweiz und in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft geltenden Normen und Gesetzen. Zum Beispiel ist festgelegt, wie die Informationen sicher in das Krebsregister kommen und gespeichert werden, wer die Informationen einsehen und wie nutzen darf und wann die Informationen gelöscht werden.

Nur die Mitarbeitenden des Krebsregisters haben Zugriff auf die Daten. Alle Mitarbeitenden unterstehen der Schweigepflicht und unterschreiben zusätzlich eine Vertraulichkeitserklärung.

Daten des KRBB, welche für die nationale Berichterstattung, internationale Statistiken oder Forschungsprojekte an Dritte weitergegeben werden, sind anonymisiert. Bei der Auswertung und Veröffentlichung sind keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich.

nach oben