Ablauf Krebsregistrierung

Die Datenerhebung erfolgt in Zusammenarbeit mit Pathologie-Laboratorien, Spitälern sowie Ärztinnen und Ärzten, die an der Diagnose oder an der Behandlung von Krebserkrankungen beteiligt sind. Nach Eingang der Daten werden Zuständigkeit und Widerspruch abgeklärt, Informationen zur Krebserkrankung in der Datenbank kodiert und ausgewertet.

Dateneingang

Seit Einführung des nationalen Krebsregistrierungsgesetzes (KRG) am 1.1.2020 sind Krebserkrankungen, Krebsvorstufen und gewisse gutartige Tumoren meldepflichtig.

Pathologie-Laboratorien, Spitälern sowie Ärztinnen und Ärzten, die an der Diagnose oder an der Behandlung von Krebserkrankungen beteiligt sind, melden dem KRBB laufend Berichte zu Krebsfällen. Berichte und Informationen zu den Krebsfällen können per Hin-Mail (krbb@hin.ch) ans Krebsregister beider Basel geschickt werden.

Die durch Ärzte und Labors gemeldeten Fälle werden durch den Abgleich mit anderen Datenbanken ergänzt. So kann das KRBB z.B. über die Todesursachenstatistik des Bundesamtes für Statistik nicht gemeldete Fälle identifizieren, Todesfälle registrieren und Todesursachen dokumentieren.

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Überprüfung der Einschlusskriterien

Nach Eingang der Informationen im Krebsregister wird ein Krebsfall nur in die Datenbank aufgenommen, wenn gewisse Einschlusskriterien erfüllt sind.

Das Krebsregister beider Basel ist zuständig für Personen, welche zum Zeitpunkt der Diagnose im Kanton Basel-Stadt oder Basel-Landschaft wohnen. Daten von in anderen Kantonen wohnhaften Personen werden an das zuständige Krebsregister und Daten von Personen unter 20 Jahren ans Kinderkrebsregister weitergeleitet.

Registriert werden nur diejenigen Tumoren, welche gemäss Anhang 1 der Krebsregistrierungsverordnung meldepflichtig sind.

Beim Eingang der Daten wird auch umgehend überprüft, ob die Person einen Widerspruch gegen die Registrierung eingelegt hat. Wenn dies der Fall ist, werden die Unterlagen vernichtet und der Fall nicht in die Datenbank aufgenommen.

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Kodierung

Aus den medizinischen Berichten werden Informationen zu den Eigenschaften des Tumors, zur Diagnose und zur Behandlung entnommen und in der Krebsregistrierungssoftware kodiert. Auch der weitere Verlauf der Erkrankung wird dokumentiert.

Die Kodierung der Krebserkrankungen erfolgt entsprechend nationalen und internationalen Richtlinien zur Krebsregistrierung. Dafür werden verschiedene Klassifikationssysteme verwendet wie die International Classification of Diseases for Oncology (ICD-O) und die TNM Klassifikation für maligne Tumoren.

Die Qualität der Datenerfassung wird laufend überprüft und mit Plausibilitätschecks sichergestellt.

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Datenauswertung

Aus den erfassten Daten werden die Neuerkrankungsraten (Inzidenzraten; Anzahl neue Krebsfälle bezogen auf 100 000 Einwohner) pro Jahr berechnet. Diese rohe Inzidenzrate wird in eine altersstandardisierte Inzidenzrate umgewandelt, damit verschiedene Zeiträume und Regionen miteinander verglichen werden können.

Bei den Auswertungen werden für die nationale und internationale Vergleichbarkeit die Regeln der International Association of Cancer Registries (IACR) angewendet.

Auswertungen zu den krebsbedingten Todesfällen basieren auf der Todesursachenstatistik des Bundesamtes für Statistik. Die Auswertungen werden analog zu den Neuerkrankungen durchgeführt. Es werden rohe und altersstandardisierte Mortalitätsraten pro 100 000 Einwohner berechnet.

Die Resultate der Auswertungen für die beiden Basel werden jährlich in der Informationsbroschüre des KRBB präsentiert.

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